Pool bauen: Die Schwimmhalle und das Baurecht

Experten aus der Schwimmbad- und Wellness-Branche beantworten Ihre Fragen.

„Liebes SCHWIMMBAD+SAUNA-Team. Wir wünschen uns ein Hallenbad im Haus. Können Sie uns sagen, welche baurechtlichen Aspekte wir vorab mit den Behörden klären müssen?“ Udo Schneider aus Bamberg

Antwort von Dipl.-Bauing. Dirk Brede. Er ist Sachverständiger für Schäden an ­Gebäuden, für Schwimmbadschäden und für Schimmelpilzschäden. Dazu ist Brede Mitglied im DIN-Ausschuss und im Technischen ­Ausschuss des bsw (Bundesverband Schwimmbad Wellness). Er ist Mitglied und Leiter verschiedener ERFA-Gruppen im Schwimmbadbereich, Tätigkeit als Sachverständiger für Land- und Amtsgerichte. Brede ist rund 20 Jahre im Schwimmbad-Bereich tätig und hat mehr als 300 Schwimmbad-Projekte begleitet. Für die Themen „Pool bauen“ oder „Swimmingpool kaufen“ ist er somit der geeignete Experte.

Umnutzung beim Einbau eines Pools

„Der Einbau einer Schwimmhalle im eigenen Wohngebäude löst grundlegend keine behördlichen Forderungen aus. Die Behörde hat das Wohngebäude als Nutz- und Aufenthaltsraum für Menschen bereits genehmigt. Bei dem Einbau eines Schwimmbades erfolgt eine Umnutzung von zum Beispiel einem ehemaligen zweiten Wohnzimmer zu einem Schwimmbad. Die Gebäudeaußenkonturen verändern sich hierdurch nicht.

Der Einbau von Fenstern, gegebenenfalls größeren Fenstern, stellt baurechtlich grundlegend keine Auflagen seitens der Baubehörde dar. Wir empfehlen, das geplante Schwimmbad-Projekt maßstabsgetreu als Grundriss und Ansichten zu erstellen.  Stellen Sie hierin das Schwimmbecken und die räumliche Aufteilung sowie die neuen Gebäudeansichten mit Fenstern dar. Diese Unterlagen legen Sie der Baubehörde zur Sichtung vor.

Pool bauen: Fragestunden für Bürger

Die Baubehörden bieten in der Regel eine Bürgerfragestunde an. Darin können Sie Ihr einzelne Bauprojekt vorlegen und direkt beurteilen lassen – auch zum Thema Pool bauen. Hierüber erhält der Bauherr direkte Mitteilung, ob Sie baurechtliche Auflagen einhalten müssen. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie ein neues Fenster innerhalb des Grenzabstandes von drei Metern zum Nachbarn wünschen.

Behördliche Auflagen zum Bau eines Schwimmbades in einem Bestands-Wohngebäude stellen in der Praxis eher einen geringeren Anspruch dar.

Bauphysikalische Anforderungen

Die Anforderungen zur Berücksichtigung der statischen und bauphysikalischen Notwendigkeiten für das Schwimmbad sind deutlich höher. Dazu muss der Schwimmbadbauer die Technik für die Wasseraufbereitung und Luft-Entfeuchtung unterbringen. Die bauphysikalischen Anforderungen gegenüber dem zuvor benannten beispielhaften zweiten Wohnzimmer zu dem gewünschten Schwimmbad sind erheblich. Diese müssen Sie auf jeden Fall berücksichtigen.“

Pool bauen Pool Schwimmbad Entfeuchtung
Dipl.-Bauing. Dirk Brede, Sachverständiger und Poolexperte. Foto: privat

Falls Sie auch Fragen oder Probleme zu Ihrem Swimmingpool-, Sauna- oder Wellness-Projekt haben, schreiben Sie an

schwimmbad@fachschriften.de

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