Kolumne: Wieviel Natur darf's denn sein?

Der Wunsch nach Natur und Schwimmen regt in vielen Gartenbesitzern den Wunsch nach einem Schwimmteich oder Naturpool im eigenen Garten. Oftmals sind diese Freuden eingetrübt – auch durch den Einzug von Frosch oder Lurch. In einer kritischen Kolumne setzt sich der erfahrene Schwimmteichbauer Carsten Schmidt mit diesem Thema auseinander und fragt provokant: „Schwimmteich? Ja, aber wie viel Natur darf’s denn sein?“

„Als Schwimmteichbauer und Sachverständiger in diesem Bereich erreichen mich im Büro die unterschiedlichsten Fragestellungen. Gerade im Laufe des letzten Jahres sind es Äußerungen von Teichbesitzern, die mich doch sehr nachdenklich gemacht haben: „Wir lieben die Natur und schlafen deshalb bei offenem Fenster. Aber das Froschgequake stört so sehr. Haben Sie einen Tipp, wie wir die Frösche fangen und abtransportieren können?“ Oder: „Wir sammeln Froschlaich ab, damit wir kein Quaken haben. Haben Sie andere Teichbesitzer, die welchen haben möchten?“ Oder: „Wir leben sehr ländlich. Gibt es einen Spezialzaun, den wir um unser Grundstück anlegen können, damit Kröten und Frösche nicht zu uns gelangen können?“

Kopfschüttelnde Verwunderung

Zunächst ruft das bei mir kopfschüttelnde Verwunderung hervor, doch dann frage ich mich: Wieso ist das so? Wenn doch da jemand die Natur liebt und gerne auf dem Land lebt – warum stört denn dann der Frosch, die Kröte oder auch die Ringelnatter so sehr? Die einfachste Lösung ist: „Umzug in das 8 Obergeschoss eines Wohnhauses einer Großstadt.“ Da stören keine Naturgeräusche, aber vielleicht dann irgendetwas anderes.

Vielleicht sind auch wir Schwimmteichbauer schuld. Die Werbung und Homepages sind voll mit glasklaren und blitzsauberen Naturpools. Das ist gut so und mit einem entsprechenden Pflegeaufwand und der fachgerechten Planung und Ausführung auch zu erzielen. Aber auch da ist das Wasser biologisch aufbereitet, das heißt ohne Chlor, Chemie, Schwermetallen oder sonstigen Reinigungsmitteln. Somit sind die Flachwasserzonen dieser Anlagen auch für den Frosch ein gern bezogenes Quartier. Die Natur im eigenen Garten – aber wie viel denn davon? Schwimmen, üppige Pflanzen, klares Wasser, eine Seerosenblüte – das ist alles okay, aber da gehören auch die Tiere dazu. Übrigens auch die Wasserläufer, Wasserschnecken, Taumelkäfer und sogar die „dinosaurierähnlichen“ Libellenlarven.

Gottseidank gibt es Naturschutzgesetze!

Besonders beeindruckt war ich von dem Anruf eines Nachbars eines Schwimmteichbesitzers. Das Froschgequake mache ihn verrückt und er überlegt, ob er den frisch gebackenen Teichbesitzer verklagen soll. Für mich als Sachverständigen sicher ein potentieller Auftrag, aber wieder verbunden mit der Frage, was in einigen Menschen so vorgeht. Glücklicherweise hat in den mir bekannten Fällen der Frosch den Rechtsstreit gewonnen und darf bleiben – Naturschutzgesetz sei Dank.

Übrigens sind die Amphibien geschützt, und das Umsiedeln, Entfernen oder Absammeln von Laich ist verboten. Viele der „störenden Arten“ sind im Anhang der FFH-Richtlinie (92/43 EWG) gelistet und gehören zu dem Anhang IV oder V. Der Anhang IV enthält streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Anhang V enthält Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.

Bitte an die Schwimmteichbauer und Teichbesitzer

Meine Bitte daher an die angehenden Teichbesitzer: Bedenken Sie, dass sich Frösche, Insekten und sonstige Tiere ansiedeln können. Das Ganze ist sehr spannend zu beobachten und Ihre Kinder werden einen beeindruckenden Biologieunterricht verbunden mit Badespass erleben dürfen.
Meine Bitte an alle Schwimmteichbauer und Landschaftsgärtner: Sagt genau das den Kunden.“

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