Poolbeheizung mit Strom und Gas vorerst verboten

Vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 dürfen private Haushalte ihre Swimmingpools nicht mit Strom oder Gas beheizen. Das sieht die neue Energiesparverordnung vor, die die Bundesregierung nun verabschiedet hat.

Öffentliche Wellnessanlagen sind von dem Verbot ausgenommen. Die Verordnung ist eine von mehreren Maßnahmen, mit der die Ampelkoalition der drohenden Energieknappheit in der kalten Jahreszeit vorbeugen will.

Der folgende Link führt Sie zur Pressemitteilung des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit den entsprechenden Begründungen und Erläuterungen:
https://bit.ly/3CxDR6a

Unter diesem Link beantwortet der Bundesverband Schwimmbad & Wellness e.V. (bsw) die wichtigsten Fragen für Poolbesitzer und die Poolbranche zu diesem Thema:
https://bit.ly/3CCLYyc

SCHWIMMBAD + SAUNA 9-10/2022 Titelbild
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